Quelle: ERITAJ Redaktion
Seit dem 1. August 2026 gilt in Deutschland ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse. Damit können Eltern von Erstklässlern erstmals eine verlässliche Betreuung an fünf Tagen die Woche für jeweils acht Stunden einfordern.

Der Anspruch gilt für die reguläre Schulzeit ebenso wie für Ferienzeiten und sieht eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche vor. Damit soll insbesondere berufstätigen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.
Der Rechtsanspruch wird nicht auf einen Schlag für alle Grundschulklassen eingeführt, sondern schrittweise, Jahrgang für Jahrgang, ausgeweitet. Der Start mit den Erstklässlern zum Schuljahr 2026 markiert damit erst den Beginn eines mehrjährigen Prozesses, an dessen Ende alle Grundschulkinder von dem Anspruch profitieren sollen.

Kommunen und Schulträger stehen vor der Aufgabe, ausreichend Räume, Betreuungspersonal und pädagogische Konzepte bereitzustellen. In vielen Regionen wird bereits jetzt über einen Fachkräftemangel in der Ganztagsbetreuung berichtet — ein Thema, das den weiteren Ausbau in den kommenden Jahren begleiten dürfte.
Für Familien, die ihre Nachlass- und Vorsorgeplanung ohnehin überdenken, kann der Ausbau der Ganztagsbetreuung auch ein guter Anlass sein, Vormundschaftsregelungen für minderjährige Kinder im eigenen Testament zu überprüfen oder erstmals festzulegen.
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